Die Tischler-Innung Rhein-Erft - Aufgaben und Einbindung


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Die Tischler-Innung ist als Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne der Handwerksordnung (§§ 52 folgende) der freiwillige Zusammenschluss selbständiger Tischlerbetriebe aus der Region. Zu den zentralen Aufgaben der Innung gehören:

  • die Wahrung und Unterstützung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe
  • Hilfestellung rund um tarifliche und arbeitsrechtliche Fragen
  • die Überwachung, Förderung und Begleitung der Berufsausbildung, die Betreuung des Lehrlingswesens sowie die Abnahme der Zwischen- und Gesellenprüfungen
  • der Abschluss von Rahmenverträgen mit diversen Zulieferern und Dienstleistern
  • die Durchführung von Fachveranstaltungen
  • die Beratung hinsichtlicher aktueller Entwicklungen, wie beispielsweise neuer Normen und Fertigungsmethoden

Die Tischler-Innung bildet die Basis im dreistufigen Aufbau der Handwerksorganisation. Als Dachorganisation auf Landesebene setzt sich der Fachverband des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen für die Belange der Betriebe ein. Dieser wiederum hat sich gemeinsam mit den anderen Landesfachverbänden in Deutschland zum Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland zusammengeschlossen.